Die Fachschaftenkonferenz ist eins der höchsten studentischen Gremien an der Hochschule. Aus jeder Fachschaft werden zwei Vertreter entsendet, die – nach Hessischem Hochschulgesetz – “zu fachbereichsübergreifenden Angelegenheiten des Studiums Stellung nimmt.”
In der Satzung der verfassten Studierendenschaft der Hochschule heißt es:
§ 26 Fachschaftenkonferenz
(1) Die Fachschaftenkonferenz (FSK) nimmt insbesondere zu fachbereichsübergreifenden Angelegenheiten des Studiums Stellung und sorgt für eine Vernetzung zwischen den Fachschaftsräten der Fachbereiche. Sie legt vor den Hochschulwahlen die Stärke der einzelnen Fachschaftsräte fest.
(2) Jeder Fachschaftsrat wählt aus seiner Fachschaft zwei stimmberechtigte Mitglieder der FSK. Eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Sprecherinnenrats des Studienkollegs nimmt mit beratender Stimme teil. Die FSK wählt aus ihrer Mitte einen Vorstand, der aus drei Mitgliedern besteht.
(3) Der Vorstand beruft die FSK während der Vorlesungszeit einmal monatlich zu einer Sitzung ein. Weitere Sitzungen finden auf Beschluss des Vorstandes sowie auf schriftliches Verlangen von mindestens drei Fachschaftsräten statt. Dem Verlangen ist ein Tagesordnungsvorschlag beizufügen. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Die Fachschaftenkonferenz (FSK) ist demnach ein Gremium, um uns mit den anderen Fachschaften zu vernetzen und – das ist das wichtigste – uns abseits von politischen Hochschulgruppen als Studierende der Fachschaften hochschulweit zu positionieren.