Künstl. Qualifikation und Promotion

Der Fachbereich ASL bietet zwei Wege zur Qualifikation des wissenschaftlichen und wissenschaftlich-künstlerischen Nachwuchses an:

  • Promotion zum Dr. Ing. oder Dr. rer. pol.
  • Künstlerische Qualifikation

Die künstlerische Qualifikation kann von wissenschaftlich-künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bereits in einem Ausschreibungsverfahren für befristete Qualifikationsstellen ausgewählt worden sind, nachgewiesen werden. Der Nachweis dieser künstlerischen Qualifikation wird durch eine besondere Qualifikationsarbeit, deren Präsentation sowie ein Fachgespräch erbracht.

An der Universität Kassel werden in den kunst- und gestaltorientierten Fachbereichen Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung (06) künstlerische Qualifikationen durchgeführt. Diese Qualifikationen dienen der künstlerischen Entwicklung der Universität Kassel, der beteiligten Fachbereiche sowie der jeweiligen Fachgebiete mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Die Zulassung wird in dem Ausschuss für Künstlerische Qualifikation entschieden. Hierbei sitzt auch stellvertretend für die Studenten des Fachbereichs ein Fachschaftsmitglied und darf mitentscheiden. Der Qualifikationsausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Entscheidung über die Annahme der Bewerberin oder des Bewerbers als Teilnehmerin oder Teilnehmer im Qualifikationsverfahren.
  2. Entscheidung über die Zulassung zum Qualifikationsverfahren.
  3. Bestellung der Gutachterinnen und Gutachter.
  4. Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung der Qualifikationsarbeit nach Vorliegen der Gutachten.
  5. Bestellung der Qualifikationskommission.
Carsten_sw Miriam_sw
Promotionsausschuss:
Carsten Finis
Aussschuss für künstlerische
Qualifikation:
Miriam Engemann

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